Zerkleinertes Obst und Blattsalate
10.07.2018
Kühlen ist Pflicht
Zerkleinertes Obst und Blattsalate
Praktisch, aber nicht ganz unbedenklich: vorgeschnittene Salatmischungen.

Verzehrfertige Obststücke und vorgeschnittene Blattsalate sind praktisch und beliebt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüft regelmäßig den Keimgehalt der Packungen und gibt Verbrauchertipps.

Verunreinigung mit Pilzen und Bakterien
Zerkleinertes Obst im Becher ist ein praktischer Snack für unterwegs und ein in Folie verpackter vorgeschnittener Blattsalat spart Zeit. Doch Vorsicht: Es handelt sich in jedem Fall um leicht verderbliche Lebensmittel. In der Plastikverpackung bildet sich Feuchtigkeit und die große Oberfläche der zerkleinerten Nahrungsmittel erleichtert das Wachstum von Mikroorganismen. Für Produktion und Verkauf von vorgeschnittenem Obst und Blattsalaten gelten deshalb besondere Hygienevorschriften. In regelmäßigen Abständen prüft das BVL bundesweit die mikrobiologische Sicherheit von verzehrfertig verpacktem Obst und Blattsalaten.

Im Jahr 2016 stand kleingeschnittenes Obst in Plastikverpackungen auf dem Prüfstand. Die Untersucher wiesen in mehr als jeder vierten Packung Pilzbefall nach (27 Prozent) und in etwa jeder zehnten befanden sich Darmbakterien – so genannte Enterobakterien (11 Prozent). Das Bakterium Escherichia coli, ein Anzeigekeim für fäkale Verunreinigungen, sowie Staphylokokken (unter anderem Verursacher eitriger Infektionen) waren sehr selten (jeweils unter 0,5 Prozent). Keine der Proben enthielt Salmonellen. Diese gesundheitsschädlichen Erreger fand das BVL bei der Untersuchung von Blattsalaten im vorangegangenen Jahr in 1 von 391 Packungen.

Tipps für Einkauf und Haushalt
Für Obst und Salat besteht bereits im Anbau das Risiko einer Verunreinigung mit Mikroorganismen. Während der Verarbeitung und nach dem Kauf erfolgt in der Regel kein Abtöten der Keime: Obst und Salat werden roh verkauft und verzehrt. Aus diesem Grund rät das BVL dem Verbraucher, unbedingt auf eine gekühlte Lagerung im Laden sowie auf die Daten für Verbrauch oder Mindesthaltbarkeit zu achten. Braune Stellen, viel Flüssigkeit in der Verpackung oder eine Wölbung der Folie sind Hinweise darauf, dass das Nahrungsmittel unsachgemäß gelagert wurde. Auch Zuhause ist Aufbewahrung im Kühlschrank Pflicht und das BVL rät, Produkte zu entsorgen, die längere Zeit der Wärme oder Sonneneinstrahlung ausgesetzt waren.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Miriam Knauer
: apotheken.de

<<